Publikationen
Herr StB Matthias Buschhaus, M.A., schloss in 2017 sein Studium als Diplom-Finanzwirt (FH) ab. Von 2017 bis 2020 absolvierte er sein Studium „Master of Arts (M.A.)“ an der Hochschule Aalen. Derzeit promoviert er als Doktorand an der University of Finance and Administration in Prag.
Im Jahr 2021 legte Herr Buschhaus erfolgreich das Steuerberaterexamen ab und wurde anschließend durch die Steuerberaterkammer Düsseldorf als Steuerberater bestellt. Nach dreijähriger Berufserfahrung bei einer der Big-4-Gesellschaften in Düsseldorf (Schwerpunkt: M&A / Unternehmenstransaktionen) ist Herr Buschhaus seit 2021 für die LOHR + COMPANY GmbH tätig.
Schwerpunktmäßig betreut Herr Buschhaus Mandate in den Bereichen des Internationales Steuerrechtes, der Besteuerung von Privat Clients als auch Kapital- und Personengesellschaften sowie im steuerlichen Verfahrensrecht (insbes. Finanzgerichtsverfahren). Zudem ist Herr Buschhaus Ausbildungsleiter und ab Juli 2024 einer der Teamleiter in der Steuerabteilung bei LOHR + COMPANY GmbH.
Aufsätze
- Gutgläubigkeit des Unternehmers bei unbefugtem Umsatzsteuerausweis durch seinen Arbeitnehmer
Lohr/Buschhaus, NWB 21/2024 S. 1467